Neue Förderrichtlinie für kommunale Bürgerbeteiligung

78 Prozent der Sachsen wollen mehr Mitwirkung in Gemeinden - jetzt gibt es auch Geld dafür, um das zu ermöglichen

Die Bereitschaft, sich an kommunalen Projekten oder gesellschaftlichen Veränderungsprozessen zu beteiligen, ist auch in Sachsen groß. Laut Sachsen-Monitor wünschen sich 78 Prozent der Befragten mehr Bürgerbeteiligung auf Ebene der Gemeinden und 66 Prozent auf Ebene der Landkreise. Auch bei den Kommunen gibt es ein großes Interesse, die Bürgerinnen und Bürger an der Meinungsbildung zu kommunalen Entscheidungen, aber auch an konkreten Projekten zu beteiligen. Was bislang häufig fehlte, war das Geld.

Denn ernstgemeinte Mitwirkungsmöglichkeiten bedeuten nicht nur Aufwand, sie kosten auch Geld. Zwar lohnt es sich langfristig, Entscheidungen frühzeitig mit den Betroffenen zu diskutieren und bestenfalls Konflikte auszuräumen. Aber der Prozess der Beteiligung will finanziert sein, was bei leeren Kassen in den Kommunen ein ernstzunehmendes Problem ist.

Hier setzt jetzt der Freistaat Sachsen an und hat am 18. Januar 2022 einer neuen Förderrichtlinie zur Bürgerbeteiligung zugestimmt. Die Förderrichtlinie beinhaltet finanzielle Unterstützung insbesondere für Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beteiligungsformate planen und umsetzen möchten. Geld steht damit zur Verfügung unter anderem für Nachbarschaftsgespräche, Bürgerwerkstätten oder Zukunftskonferenzen, aber auch für die Entwicklung von Leitlinien oder Satzungen, die die politische Teilhabe innerhalb einer Kommune gestalten sollen. Insgesamt stehen für die Umsetzung der Richtlinie für das Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 1,26 Millionen EUR zur Verfügung.

Unterstützt werden förderinteressierte Kommunen und Initiativen durch ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk, das im zweiten Quartal 2022 gegründet werden soll. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich unterstützen, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern, von Fördermittelberatung profitieren und das Thema Bürgerbeteiligung in der Öffentlichkeit sichtbarer machen. Explizit ausgeschlossen von der Förderung sind gesetzlich vorgeschriebene formelle Beteiligungsverfahren.

Für die Projektantragstellung soll es zwei Termine im Jahr geben. Die genauen Daten werden mit Veröffentlichung des ersten Förderaufrufs im Februar bekannt gegeben. Bei der Bewertung der eingegangenen Anträge wird das Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG)  von einem unabhängigen externen Fachbeirat unterstützt werden.

Sollten Sie als Kommune die neue Förderrichtlinie für ein Beteiligungsvorhaben nutzen wollen - kommen Sie gern auf uns zu.

 

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