Wer eine Deponie errichten möchte, muss dafür Sorge tragen, dass das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Das gilt natürlich auch für die geplante EHS-Monodeponie bei Kostebrau. „Der Grundwasserschutz genießt in der Deponieverordnung höchste Priorität“, betonte Dr. Ulrich Stock bei der LMBV-Themenwerkstatt zu EHS in Senftenberg. Stock, promovierter Geotechniker und Leitender Regierungsdirektor a.D., verantwortete viele Jahre als Abteilungsleiter den Bereich Technischen Umweltschutz beim Landesamt für Umwelt Brandenburg.
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